Transportschaden

Einzelheiten bei Transportschäden

Ihre Sendung wird vor dem Versand sorgfältig und ordnungsgemäß von uns verpackt.

Damit haben wir unseren Teil dazu beigetragen, dass die bestellten Artikel in einwandfreiem Zustand in Ihrem Besitz gelangt.

Da aber die Möglichkeit von Transportschäden nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir für den Schadenfall folgende Hinweise zu beachten:

1. Äußerlich erkennbare Schäden

Äußerlich erkennbare Sendung sind durch den Ablieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) unverzüglich auf dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise bescheinigungen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

2. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängel oder Gewichtsminderung am Inhalt, die sich erst beim Auspacken zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das abliefernde Transportunternehmen ist umgehend zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens aufzufordern und zwar:

- Post/DHL innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung der Ware
- Spediteur  innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Ware

In allen Fällen sind Ware und Verpackung, bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens, in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.